Die
Einrichtung der bundeseinheitlichen Notrufnummern für Polizei, Feuerwehr
und Rettungsdienste soll der Bevölkerung das Melden eines Unglücks,
Feuer, Verbrechen oder auch eine besondere Notlage vereinfachen.
Die 5 W´s des Notrufes
Jeder Notruf sollte folgende fünf
Punkte umfassen:
1. Wo geschah es?
Nur eine genaue Ortsangabe
(Ort, Straße, Hausnummer usw.) erspart unnötiges Suchen und
ermöglicht schnellst mögliches
Eintreffen der Rettungsdienstes, Feuerwehr und Polizei.
2. Was geschah?
Kurze Beschreibung der
Notfalls. Aus der Schilderung der Notfallsituation kann die Leitstelle
unter Umständen die
Notwendigkeit weiterer Maßnahmen ableiten.
3. Wie viele Verletzte?
Angabe der Zahl der
Verletzten (wichtig für den Abtransport mit Rettungs- und
Krankenwagen)
4. Welche Art der Verletzung?
Möglichst
lebensbedrohliche Verletzungen besonders schildern, damit ggf. der Notarzt
entsandt
wird.
5. Warten auf Rückfragen!
Das Gespräch wird grundsätzlich
von der Leitstelle beendet. Unter Umständen werden noch
weitere Einzelheiten erfragt.
Notrufnummern:
Polizei:
110
Feuerwehr: 112
Rettungsdienst: 19222
Besonderheiten bei Notrufen vom
Mobiltelefon (Handy)
Neben den "5 W´s" sollte man
seinen Standort und evtl. auch seine Rufnummer mitteilen, da es sich hier
um ortsunabhängige Telefonie handelt.
Der Notruf ist übrigens auch ohne
SIM-Karte möglich! Auf diese Weise kann auch ein altes Mobiltelefon (Akku
muss geladen sein!) noch wertvolle Dienste leisten.