Notruf

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Kartenkunde
Die Einrichtung der bundeseinheitlichen Notrufnummern für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste soll der Bevölkerung das Melden eines Unglücks, Feuer, Verbrechen oder auch eine besondere Notlage vereinfachen.

Die 5 W´s des Notrufes
Jeder Notruf sollte folgende fünf Punkte umfassen:

1. Wo geschah es?
   Nur eine genaue Ortsangabe (Ort,  Straße, Hausnummer usw.) erspart unnötiges Suchen und
   ermöglicht schnellst mögliches Eintreffen der Rettungsdienstes, Feuerwehr und Polizei.

2. Was geschah?
   Kurze Beschreibung der Notfalls. Aus der Schilderung der Notfallsituation kann die Leitstelle
   unter Umständen die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen ableiten.

3. Wie viele Verletzte?
   Angabe der Zahl der Verletzten (wichtig für den Abtransport mit Rettungs- und
   Krankenwagen)

4. Welche Art der Verletzung?
   Möglichst lebensbedrohliche Verletzungen besonders schildern, damit ggf. der Notarzt entsandt
   wird.

5. Warten auf Rückfragen!
   Das Gespräch wird grundsätzlich von der Leitstelle beendet. Unter Umständen werden noch
   weitere Einzelheiten erfragt.

Notrufnummern:
Polizei:        110
Feuerwehr:      112
Rettungsdienst: 19222

Besonderheiten bei Notrufen vom Mobiltelefon (Handy)
Neben den "5 W´s" sollte man seinen Standort und evtl. auch seine Rufnummer mitteilen, da es sich hier um ortsunabhängige Telefonie handelt.
Der Notruf ist übrigens auch ohne SIM-Karte möglich! Auf diese Weise kann auch ein altes Mobiltelefon (Akku muss geladen sein!) noch wertvolle Dienste leisten.